GEFOERDERT

Sie interessieren sich für eine Förderung durch die BDKJ-Jugendstiftung weitblick?

Die BDKJ-Jugendstiftung weitblick unterstützt Angebote der Jugendarbeit, die junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern. Diese Angebote sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.

Insbesondere können Projekte gefördert werden, die Modellcharakter für die Jugendarbeit im Bistum Münster haben oder für die antragstellende Gruppe eine besondere Innovation darstellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Angebote von verbandlichen Jugendgruppen, aus der pfarrgemeindlichen oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit handelt.

 

Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien der BDKJ-Jugendstiftung weitblick regeln im Detail, wer und was gefördert werden kann. Für die Förderanträge gibt es einen Vordruck, der hier heruntergeladen werden kann. Anträge können jeweils zum 31. Mai und zum 30. November an die Stiftung versandt werden. Kurze Zeit darauf entscheidet das Kuratorium, welche Projekte für eine Förderung in Frage kommen und informiert die entsprechenden Verantwortlichen. Nachdem das Projekt erfolgreich durchgeführt wurde, ist ein Verwendungsnachweis abzugeben. Auch einige Fotos zur Dokumentation und für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung gehören zum Verwendungsnachweis.

     Förderrichtlinien

     Förderantrag