Die Stiftung
Junge Menschen sind Gegenwart und Zukunft!
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als Dachverband der katholischen Jugendverbände im Bistum Münster sieht sich in der Verantwortung, Wege zur Sicherstellung der Angebote für Kinder und Jugendliche im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit zu suchen. Um die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Absicherung und Unterstützung insbesondere der Angebote des BDKJ im Bistum Münster zu gewährleisten, hat der BDKJ Diözese Münster am 29. November 2008 die Jugendstiftung w e i t b l i c k gegründet.
Mit der Stiftung unterstützen wir junge Menschen darin, ihr Leben selbst zu bestimmen. Wir regen zu Mitverantwortung in Kirche und Gesellschaft und zu sozialem Engagement an. Im Geiste der Botschaft Jesu Christi geben wir der Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Münster Sicherheit und Zukunft.
Was ist besonders an einer Stiftung?
Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Das Vermögen einer Stiftung bleibt unangetastet. Nur die Kapitalerträge werden für die Arbeit verwandt.
Welche Rechtsform hat die Stiftung?
Die Jugendstiftung w e i t b l i c k wurde als eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts gegründet. Das bedeutet, das Stiftungsvermögen wird treuhänderisch auf eine juristische oder natürliche Person mit der Bestimmung übertragen, die Erträge für den Stiftungszweck zu verwenden.
Wer ist der Treuhänder und was macht er?
Der BDKJ-Vorstand hat zum Treuhänder eine sehr vertrauenswürdige und integre Persönlichkeit bestimmt: den ehemaligen BDKJ-Präses und Diözesanjugendseelsorger Dr. Norbert Köster.
Als Treuhänder verwaltet Dr. Köster das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Gemäß den Vorgaben des Vorstandes wickelt er die Fördermaßnahmen ab. Im jährlichen Rechenschaftsbericht erläutert er die Vergabe der Stiftungsmittel.
Was ist der genaue Stiftungszweck?
Die Stiftung fördert Angebote der Jugendarbeit, die junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern. Diese Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.
Wie viel Geld benötigt die Jugendstiftung Weitblick?
Durch das Einwerben von Zuwendungen soll ein so großes Grundstockvermögen aufgebaut werden, dass katholische Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Münster nachhaltig gesichert werden kann.
Welche Arten einer Zuwendung gibt es?
Spenden: Sie unterstützen Projekte von und mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Münster zeitnah und in vollem Umfang ihrer Spende.
Zustiften: Ihre Zuwendung trägt Jahr für Jahr ihren Teil zur Umsetzung des unveränderlichen Stiftungszwecks bei. So geben Sie katholischer Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Münster Sicherheit und Zukunft.
Wie wird das Geld angelegt?
Das Grundstockvermögen der Jugendstiftung w e i t b l i c k wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig angelegt.
Außerdem erfüllt die Anlage soziale und ökologische Standards das bedeutet: UN-Konventionen, Menschenrechte und Umweltschutz müssen eingehalten werden.
Was geschieht mit den Zinserträgen?
Die Erträge aus der Kapitalanlage dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verwendet werden, also für Angebote der katholischen Jugendverbandsarbeit sowie offene und pfarrgemeindliche Kinder- und Jugendarbeit, die junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die katholische Jugendarbeit im Bistum Münster. Der Stiftungsvorstand, das Kuratorium und der Treuhänder sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig. Die Zinserträge kommen in vollem Umfang den Förderprojekten zugute.


