Warum Zustiften?
Stiften ist eine besondere Art des Schenkens. Stifter und Stifterinnen sind visionäre Menschen, die menschliche und gesellschaftliche Aufgaben mitgestalten und anderen Menschen neue Perspektiven eröffnen.
Was haben Sie davon?
- Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und erfahren ein Stück Selbstverwirklichung, in dem Sie jungen Menschen Lebensperspektiven eröffnen und sie auf ihrem Weg nachhaltig fördern.
- Sie erhalten regelmäßig Informationen über die Aktivitäten der Jugendstiftung Weitblick, beispielsweise durch den jährlichen Rechenschaftsbericht. Dieser gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über geförderte Projekte, Einnahmen und Ausgaben, und Sie haben Anteil an der Entwicklung junger Menschen.
- Mit einer Zustiftung in den Grundstock schaffen Sie einen bleibenden Wert.
- In jedem Kalenderjahr können Sie bis zu fünf Prozent Ihres Einkommens spenden oder stiften. Weil Sie diesen Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können, verringert sich dadurch Ihre Steuerlast (§ 10b Abs. 1 EStG).
- Steuerlich begünstigt wird auch, wer ererbtes oder geschenktes Vermögen der Jugendstiftung Weitblick zuwendet. Bei der Übertragung von diesem Vermögen fällt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b, 17 ErbStG).
- Sofern Sie es wünschen, wird Ihr Name gebührend im Goldenen Stifterbuch und in der Stiftergalerie auf dieser Homepage erwähnt.
Für Ihre Zustiftung erhalten Sie selbstverständlich eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.


