Stiftung

Junge Menschen sind Gegenwart und Zukunft!

Sie nehmen ihr Leben in die Hand. Sie übernehmen Verantwortung für sich und andere und entwickeln sich so zu starken Persönlichkeiten. Sie setzen ihre Talente und Stärken für ein solidarisches Miteinander und eine faire Gesellschaft ein. Im gemeinsamen Glauben erfahren sie Kraft und Halt.

Um junge Menschen in ihrem Engagement langfristig unterstützen zu können, hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als Dachverband der katholischen Jugendverbände im Bistum Münster am 29. November 2008 die Jugendstiftung weitblick als Treuhandstiftung gegründet. Der BDKJ übernimmt damit die Verantwortung, Wege zur Sicherstellung der Angebote für Kinder und Jugendliche im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit zu suchen und schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen. Seit der Gründung konnten bereits viele Ideen, Initiativen und Projektvorhaben finanziell unterstützt werden.

Die BDKJ-Jugendstiftung weitblick ist eine Treuhandstiftung. Das bedeutet, ein vom BDKJ-Diözesanvorstand benannter Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen, wickelt die Fördermaßnahmen gemäß den Vorgaben des Vorstands ab und vergibt in Absprache mit dem Kuratorium die Stiftungsmittel. Seit der Gründung der Stiftung ist der frühere Diözesanjugendseelsorger und BDKJ-Diözesanpräses Dr. Norbert Köster zum Treuhänder der Stiftung bestellt.

Der Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand ist im Wesentlichen für das operative Geschäft der Jugendstiftung zuständig. Er besteht aus drei Personen. Dabei entsendet der BDKJ-Diözesanvorstand eine Person in den Stiftungsvorstand. Zwei Personen werden durch die Diözesanversammlung des BDKJ auf drei Jahre in den Vorstand gewählt.

Derzeit besteht der Vorstand der BDKJ-Jugendstiftung weitblick aus folgenden Personen:

Christian Meyer
Hauptamtlicher Vorstand der Liudger-Stiftung
Felix Elbers
BDKJ-Diözesan-vorsitzender
Regina Bußmann
ehem. KjG-Diözesanvorsitzende

Das Kuratorium

Das Kuratorium der BDKJ-Jugendstiftung weitblick entscheidet über die Grundsätze der Arbeit der Stiftung. Insbesondere stellt es die Fördergrundsätze und Förderrichtlinien auf und entscheidet über die Vergabe der Fördergelder. Dem Kuratorium können laut Satzung bis zu 13 Personen angehören. Diese Zahl umfasst neben dem Stiftungsvorstand und vier von den Jugendverbänden gewählte Vertreter*innen auch bis zu sechs berufene Mitglieder*innen aus der Jugendarbeit, aus Politik, Kirche, Wirtschaft und Gesellschaft.

Derzeit besteht das Kuratorium aus:

Peter Rösen
DPSG Bezirk Münster
Judith Steinweger
PSG-Diözesanverband Münster
Jan Kröger
Kolpingjugend Bistum Münster
Julia Wehowsky
Regionalbüro Ost
Stefan Orth
Theologe und Pastoralreferent
Ralf Meyer
Diözesanjugend-seelsorger

Die Satzung

Die Satzung der BDKJ-Jugendstiftung weitblick wurde vom Diözesanleitungsrat des BDKJ Diözese Münster am 11. Juni 2008 beschlossen und zuletzt durch das Stiftungskuratorium am 6. Oktober 2016 geändert. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Jahresbericht