Die BDKJ-Jugendstiftung w e i t b l i c k ist als Treuhandstiftung angelegt. Der vom BDKJ-Diözesanvorstand berufene Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen. Gemäß den Vorgaben des Stiftungsvorstands wickelt er die Fördermaßnahmen ab und vergibt in Absprache mit dem Kuratorium die Stiftungsmittel.
Zum Treuhänder hat der BDKJ-Diözesanvorstand den früheren BDKJ-Diözesanpräses und Diözesanjugendseelsorger Dr. Norbert Köster berufen.
Dr. Norbert Köster
Treuhänder des BDKJ-Diözesanvorstand